Fluggastrechte

Flugausfall, Verspätung & Co.

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.

 

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt einerseits für Passagiere sämtlicher Flüge, die in der EU angetreten werden. Anwendung findet die Verordnung außerdem auf Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Keine Anwendung findet sie hingegen auf Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.

Ihre Passagierrechte: EU Verordnung 261/2004, Artikel 14 (1)

 

Bei Problemen mit der Abwicklung der Ansprüche erstreitet Flight Right im Auftrag des Endkunden gegen eine Provision eine entsprechende Entschädigungssumme für Flugausfälle oder Verspätungen. 7 von 10 Kunden berichten, dass die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlt oder gar nicht erst antwortet.

 

Setzen Sie Ihre Ansprüche durch: Flight Right/ Hier benötigt Ihr von Flight right einen eigenen Link.